Hausordnung

Die Albertus-Magnus-Schule ist ein Ort des Lernens, der Begegnung und des gemeinsamen Wachstums. Damit sich alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeitende – sicher, wohl und respektiert fühlen können, geben wir uns eine gemeinsame Hausordnung.

Diese Regeln sind kein Korsett, sondern ein Rahmen, der unser Zusammenleben und -lernen erleichtert. Sie dienen dazu, eine Atmosphäre der Achtung, der Verantwortung und der Rücksichtnahme zu schaffen, in der sich jeder Einzelne bestmöglich entfalten kann. Sie sind Ausdruck unserer gegenseitigen Wertschätzung und der Grundlage für ein harmonisches und produktives Schulleben.

Wir laden Sie ein, sich mit unserer Hausordnung vertraut zu machen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere Schule ein Ort bleibt, an dem sich alle wohlfühlen und erfolgreich lernen können.

Hausordnung Einleitung

  1. Lärmen, Rennen, Umhertoben, Ballspielen sowie die Benutzung von Rollschuhen oder Ähnlichem ist wegen der Störung des Unterrichts sowie der hohen Unfall- und Verletzungsgefahr innerhalb des Schulgebäudes untersagt.
  2. Bei der Benutzung sämtlicher Treppen ist Rücksicht auf andere zu nehmen, nicht zu drängeln und rechts zu laufen.
  3. Das Spielen auf dem Schulhof und im Hortus floralis ist während der Unterrichtszeit wegen der damit verbundenen Lärmentwicklung verboten. Außerhalb der Unterrichtszeit ist das Spielen mit Soft-Bällen nur unter Aufsicht erlaubt. Das Werfen mit Schneebällen und sonstigen Gegenständen ist wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Im Innenhof sind Ballspiele verboten.
  4. Die Nutzung des Kleinspielfeldes ist nur von 8 bis 18 Uhr unter Aufsicht von Lehrkräften gestattet. Dabei ist die Ordnung des Kleinspielfeldes zu beachten. Auf die Belange der Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen.
  5. Die Außenanlagen sind zu schützen und sauber zu halten. Die Geräte sind pfleglich und ihrer Bestimmung gemäß zu behandeln.
  6. Abfälle sind in den entsprechend gekennzeichneten Müllbehältern und Abfalleimern getrennt zu entsorgen. Essensverpackungen sind in dem dafür gekennzeichneten großen Behälter auf dem Schulhof zu entsorgen.
  7. Auf dem Schulhof ist die Benutzung von Fahrzeugen jeder Art verboten. Fahrräder sind nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern (im Hof und im Fahrradkeller), Motorräder, E-Roller, Motorroller und Mopeds außerhalb der Buschzone, entlang des Bürgersteigs der August-Bebel Straße abzustellen. Das Abstellen der Fahrzeuge erfolgt auf eigenes Risiko.
  8. Der Hofdienst wird von den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I laut Plan übernommen. Dabei werden die Pausenhöfe einschließlich Hortus floralis, der Fahrradabstellplatz und das Erdgeschoss Nord von Abfällen gereinigt. Die Reinigung des Aufenthaltsraumes wird von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II laut Plan übernommen.
  9. Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen jeder Art ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  10. Das Mitbringen von Waffen und waffenartigen Gegenständen ist verboten.
  11. Aushänge an allgemeinen Anschlagtafeln sowie an anderen Stellen innerhalb und außerhalb des Schulhauses dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht werden. Das Beschädigen, unbefugte Beschriften und Beschmieren sowie das Entfernen von Anschlägen ist verboten.
  12. Nur Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist das Verlassen des Schulgeländes in Pausen oder Zwischenstunden gestattet.
  13. Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg, die einen Arztbesuch erforderlich machen, sind umgehend im Sekretariat zu melden.
  14. Alle Fachräume sowie die Sporthallen dürfen von Schülerinnen und Schülern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden. In den Fachräumen darf nicht gegessen und getrunken werden.
  15. Der Sanitätsraum im EG Nord ist nur in Begleitung einer Lehrkraft, eines Schulsanitäters bzw. einer Schulsanitäterin oder auf ausdrückliche Anweisung des Sekretariats zu betreten.
  16. Bei Unterricht im Freien ist Rücksicht auf den Unterricht im Schulhaus zu nehmen. 
  17. Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Für Aufnahmen im Rahmen des Unterrichts genügt die Genehmigung durch die jeweilige Lehrkraft.
  18. Das Mitbringen von Wertgegenständen geschieht auf eigene Verantwortung. Die Schule haftet nicht für Schäden und Verlust.
  19. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden. Das Hausrecht liegt bei der Schulleitung oder einer beauftragten Person.

Allgemeine Bestimmungen

Anwesenheit / Teilnahme

Jede Schülerin, jeder Schüler ist zu regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Unterricht und den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. Bei Versäumnissen von Minderjährigen muss eine erziehungsberechtigte Person, bei Versäumnissen von Volljährigen diese selbst schriftlich um Entschuldigung bitten. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II haben ein Entschuldigungsheft zu führen, in dem die Bitten um Entschuldigung für versäumten Unterricht eingetragen werden.

Eine schriftliche Bitte um Entschuldigung in Papierform muss spätestens am dritten Tag, an dem die Schule wieder besucht wird, der Klassen- bzw. Kursleitung vorliegen. Sie ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II zunächst vom Tutor bzw. von der Tutorin und bis zur übernächsten Unterrichtsstunde von den betreffenden Fachlehrern bzw. Fachlehrerinnen abzuzeichnen. Das Entschuldigungsheft ist sorgfältig aufzubewahren.

Kann ein erkrankter Schüler oder eine erkrankte Schülerin über mehrere Tage die Schule nicht besuchen, so ist die Erkrankung am dritten Tag telefonisch im Sekretariat zu melden.

  1. Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit, so veranlasst die jeweilige Lehrkraft, dass sie bzw. er sicher ins Sekretariat gebracht wird, wo weitere Schritte unternommen werden. Das Verlassen des Unterrichts wird im digitalen Klassenbuch vermerkt. Für die versäumten Stunden ist eine schriftliche Entschuldigung (s.o.) beizubringen.
  2. Im Falle eines Fehlens bei angekündigten Leistungsüberprüfungen muss von Minderjährigen auf Verlangen der Schule, von Volljährigen immer eine ärztliche Schulunfähigkeits-Bescheinigung vorgelegt werden. Aus der Entschuldigung von Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler muss deutlich hervorgehen, dass diese Kenntnis von der versäumten Überprüfung hatten.
  3. Schülerinnen und Schüler mit ansteckendenden und meldepflichtigen Krankheiten gemäß § 34 (1) Infektionsschutzgesetz dürfen den Unterricht sowie Schulveranstaltungen nicht besuchen. Dasselbe gilt, wenn eine solche Krankheit in der Familie vorliegt. Die Schule ist in diesen Fällen unverzüglich zu informieren. 
  4. Vorhersehbare Arztbesuche, Heilbehandlungen und sonstige schulfremde Verpflichtungen sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
  5. Kann eine Schülerin, ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so ist zwei Wochen vorher eine Beurlaubung zu beantragen. Zuständig für die Beurlaubung ist – für eine Unterrichtsstunde der betreffende Fachlehrer oder die Fachlehrerin, – für einen Unterrichtstag der Klassenlehrer oder Tutor bzw. die Klassenlehrerin oder Tutorin, – für mehr als einen Unterrichtstag die Schulleitung. Eine Beurlaubung für den letzten Schultag vor und den ersten nach den Ferien kann nur von der Schulleitung gewährt werden. Dies gilt auch vor und nach Feiertagen. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gilt außerdem: Ist in der fraglichen Zeit eine Klausur vorgesehen, kann eine Beurlaubung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Studienleitung erfolgen. 
  6. Eine gänzliche oder teilweise Freistellung eines Schülers bzw. einer Schülerin vom Sportunterricht bis zu 4 Wochen kann der Fachlehrer oder die Fachlehrerin im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer oder Tutor bzw. der Klassenlehrerin oder Tutorin auf Antrag eines oder einer Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers bzw. der volljährigen Schülerin bei Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigen. Wer am Sportunterricht nicht aktiv teilnehmen kann, muss dennoch anwesend sein.

Verhalten der Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit

  1. Nach Unterrichtsschluss (siehe Raumbelegungsplan) sind die Stühle auf die Tische zu stellen, alle Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten. Der Raum wird in ordentlichem Zustand verlassen und abgeschlossen. Die Heizungsregler stehen während der Heizperiode auf „3“.
  2. Ist eine Klasse bzw. ein Kurs zu Beginn des Unterrichts ohne Lehrer bzw. Lehrerin, muss der Klassen- oder Kurssprecher bzw. die Klassen- oder Kurssprecherin nach 5 Minuten das Sekretariat verständigen.
  3. Die dem Schüler, der Schülerin im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellten Bücher und Arbeitsmittel sind schonend zu behandeln; die Bücher sind stets einzubinden und Name und Klasse sowie das aktuelle Schuljahr sind einzutragen. Bei Verlust oder Beschädigung ist unverzüglich vollwertiger Ersatz zu leisten.
  4. Während des Unterrichts ist Essen, Kaugummikauen u.a. grundsätzlich verboten. Die Erlaubnis zu Trinken liegt im Ermessen der Lehrkraft. In Fachräumen ist trinken und essen grundsätzlich verboten. Der Gang zur Toilette soll in den Pausen erledigt werden.

Regelungen während der Pausen

  1. In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Pausenbereichen auf. Zu Beginn der großen Pausen verlässt die unterrichtende Lehrkraft den Klassenraum zuletzt und schließt ihn ab. Die Klassenräume werden zusätzlich immer von der Lehrkraft abgeschlossen, wenn kein Folgeunterricht stattfindet.
  2. Als Pausenbereiche gelten der Schulhof, das EG Nord, das EG Süd und bei entsprechender Witterung der Hortus floralis sowie das Kleinspielfeld. Die Bibliothek kann in den Pausen zur Stillarbeit genutzt werden. Es gilt die Bibliotheksordnung. Nicht gestattet ist der Aufenthalt auf dem Fahrrad-Abstellplatz, im Fahrradkeller, in der Aula, im Außenbereich der Mensa, im Anbau, in den Obergeschossen und auf dem Platz vor der Sporthalle. Der Parkplatz nördlich der Schule gehört zwar zum Schulgelände, der Aufenthalt dort während der Pausen ist aber den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nicht gestattet. Toiletten sind keine Aufenthaltsbereiche.
  3. Das Sekretariat und das Lehrerzimmer sollen von Schülerinnen und Schülern ausschließlich in den großen Pausen aufgesucht werden.
  4. Der Aufenthaltsraum im EG Süd steht nur den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II zur Verfügung. Er ist sauber zu halten.
  5. Vor der ersten Stunde sind das EG Nord und EG Süd geöffnet.
  6. Die Nutzung des Eisautomaten ist nur in den Mittagspausen und für die Oberstufe in Freistunden erlaubt, jedoch nicht während der großen und kleinen Pausen vor oder nach den Freistunden. 

Nutzung digitaler Endgeräte

Die Nutzung digitaler Endgeräte (Tablets, Computer, Laptops oder Smartphones) ist je nach Stufe folgendermaßen geregelt:

Unterstufe: 

  • Hofpausennutzung: Digitale Endgeräte dürfen frei genutzt werden. Es ist darauf zu achten, die Mitmenschen nicht zu stören.
  • Nutzung im Haus: Digitale Endgeräte müssen ausgeschaltet sein. Die Lehrkraft kann in begründeten Ausnahmefällen die Nutzung erlauben. In den Gängen und im Treppenhaus ist die Nutzung digitaler Endgeräte grundsätzlich untersagt.
  • Digitales Buch/Heft: Die Nutzung von digitalen Endgeräten im Unterricht bedarf der Zustimmung der Lehrkraft.

Mittelstufe:

  • Hofpausennutzung: Digitale Endgeräte dürfen frei genutzt werden. Es ist darauf zu achten, die Mitmenschen nicht zu stören.
  • Nutzung im Haus: Digitale Endgeräte müssen ausgeschaltet sein. Die Lehrkraft kann in begründeten Ausnahmefällen die Nutzung erlauben. In den Gängen und im Treppenhaus ist die Nutzung digitaler Endgeräte grundsätzlich untersagt.
  • Digitales Buch/Heft: Das Führen eines digitalen Schulheftes mit Hilfe eines Tablets oder Notebooks ist grundsätzlich erlaubt. Der jeweilige Fachlehrer kann nach pädagogischem Ermessen die Benutzung untersagen. Das Endgerät ist immer lautlos einzustellen (auch der Vibrationsalarm ist ausgeschaltet). Das private Nutzen sozialer Medien (wie z.B. WhatsApp, Tiktok) ist verboten.

Oberstufe: 

  • Hofpausennutzung: Digitale Endgeräte dürfen frei genutzt werden. Es ist darauf zu achten, die Mitmenschen nicht zu stören.
  • Nutzung im Haus: Digitale Endgeräte dürfen im Fachunterricht, in den Pausen vor und nach dem Fachunterricht, im jeweiligen Fachunterricht, im Aufenthaltsraum der Sek II sowie in der Bibliothek eigenverantwortlich genutzt werden. Als Vorbild für die jüngeren Schüler ist eine Nutzung im Treppenhaus und den Fluren nicht erlaubt. Der jeweilige Fachlehrer kann nach pädagogischem Ermessen die Benutzung untersagen. Das Endgerät ist immer lautlos einzustellen (auch der Vibrationsalarm ist ausgeschaltet). Die private und unsachgemäße Nutzung ist im Unterricht verboten
  • Digitales Buch/Heft: Es dürfen digitale Endgeräte genutzt werden, um den persönlichen Lernprozess zu organisieren und Unterrichtsinhalte zu verarbeiten.

Hinweis

Bei missbräuchlicher Verwendung digitaler Endgeräte können die Nutzungsrechte entzogen werden.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können im Interesse der Schulgemeinschaft erzieherische und Ordnungsmaßnahmen nach den Bestimmungen der Schulordnung des Bistums Mainz ergriffen werden.

Viernheim, im April 2025

Hausordnung der Albertus-Magnus-Schule
Hausordnung der Albertus-Magnus-Schule

Hausordnung vom 01-08-2025

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